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Artikel 10 AI Act verlangt die Herkunft der Daten — und die Frist ist verschoben
Viele Übersichten nennen noch den 2. August 2026. Dieses Datum ist überholt. Der Aufschub ist echt — er verschafft Zeit für genau die Arbeit, die am längsten dauert und am seltensten angefangen wurde.

Der Digital Omnibus hat die Fristen des AI Act verschoben. Der Rat hat das Paket am 29. Juni 2026 endgültig gebilligt, es ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und steht als Verordnung (EU) 2026/1744 im Amtsblatt. Wer seine Planung an einer älteren Übersicht ausgerichtet hat, plant gegen ein Datum, das nicht mehr gilt.
Was sich verschoben hat — und was nicht
| Betroffen | Bisher | Jetzt |
|---|---|---|
| Eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III | 2. August 2026 | 2. Dezember 2027 |
| Hochrisiko-KI in regulierten Produkten (Medizinprodukte, Maschinen) | 2. August 2027 | 2. August 2028 |
| Transparenzpflichten nach Artikel 50 | 2. August 2026 | unverändert 2. August 2026 |
Die dritte Zeile wird gern überlesen. Die Pflicht, offenzulegen, dass jemand mit einer KI spricht oder KI-erzeugte Inhalte vor sich hat, ist nicht verschoben worden. Nur für die Kennzeichnung bereits ausgerollter Systeme gibt es eine Schonfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Was Artikel 10 verlangt
Artikel 10 regelt Daten und Daten-Governance für Hochrisiko-Systeme. Er verlangt für Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze Verfahren, die zum Zweck des Systems passen — und wird dabei konkreter, als es sein Ruf vermuten lässt:
- Absatz 2 Buchstabe b: die Datenerhebungsverfahren und die Herkunft der Daten, bei personenbezogenen Daten zusätzlich der ursprüngliche Erhebungszweck
- Absatz 2 Buchstabe c: die Aufbereitungsschritte — Annotation, Kennzeichnung, Bereinigung, Aktualisierung, Anreicherung, Aggregation
- Absatz 2 Buchstaben f und g: die Prüfung auf mögliche Verzerrungen und Maßnahmen, sie zu erkennen, zu verhindern und abzuschwächen
- Absatz 3: die Datensätze müssen relevant, hinreichend repräsentativ und so weit wie möglich fehlerfrei und vollständig sein
Die Anforderung, die am längsten braucht
Buchstabe b ist keine Frage an das Modell. Er fragt, woher eine Tabelle stammt, welcher Lauf sie geladen hat, aus welcher Quelle, wann und durch wen. Das ist eine Frage an das Data Warehouse — und wer sie heute für seine bestehenden Tabellen nicht beantworten kann, wird sie rückwirkend auch nicht beantworten.
Genau darin liegt der Unterschied zu den übrigen Pflichten des AI Act. Ein Modell lässt sich austauschen, eine Risikoanalyse nachreichen, eine Dokumentation schreiben. Die Herkunft von Daten lässt sich nicht nachträglich herstellen. Sie entsteht in dem Moment, in dem Daten bewegt werden, oder sie entsteht gar nicht.
In der Praxis heißt das: Wer im Dezember 2027 belegen können will, woher die Daten eines Systems stammen, muss lange vorher angefangen haben, es mitzuschreiben. Fünfzehn Monate sind dafür knapp, aber machbar. Fünfzehn Wochen sind es nicht.
Was das nicht heißt
Nicht jedes KI-System ist ein Hochrisiko-System. Anhang III zählt die Fälle auf, und die meisten Anwendungen im Unternehmensalltag stehen nicht darin. Wer einen Assistenten für Auswertungen betreibt, fällt nicht automatisch unter Artikel 10 — er fällt aber unter Artikel 50, und der gilt weiter ab August 2026.
Und der Aufschub ist kein Freibrief. Er ändert das Datum, nicht die Anforderung. Der Text von Artikel 10 ist unverändert; verschoben wurde, ab wann er durchgesetzt wird.
Was ich in den fünfzehn Monaten tun würde
- Prüfen, welche eigenen Systeme überhaupt unter Anhang III fallen. Die Antwort ist oft kürzer als befürchtet und verschiebt den Aufwand.
- Für die betroffenen Datensätze aufschreiben, was heute über ihre Herkunft bekannt ist — und wo die Kette abreißt. Diese Lücken sind der eigentliche Projektplan.
- Herkunft künftig beim Laden mitschreiben, nicht in einer Tabelle nebenher. Ein zweiter Datenspeicher für Nachweise läuft irgendwann auseinander mit dem, was er belegen soll.
- Den ursprünglichen Erhebungszweck personenbezogener Daten festhalten, solange die Leute noch im Haus sind, die ihn kennen.
Der vierte Punkt ist der, den ich am häufigsten unterschätzt sehe. Die Herkunft einer Tabelle steht selten in einem System. Sie steht im Kopf von jemandem, der vor sechs Jahren die Schnittstelle gebaut hat. Fristen verschieben sich; solche Leute wechseln den Arbeitgeber.
Quellen
Alle Zahlen in diesem Beitrag sind belegt. Wo keine belastbare Quelle vorliegt, steht keine Zahl.